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Klimawandel und Landesplanung

Die Folgen des Klimawandels betreffen nahezu alle natürlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Ein bedeutender Effekt sind die veränderten Nutzungsansprüche der Bereiche an den Raum. Diese können künftig zu neuen oder verschärften Raumnutzungskonflikten führen. Die sich ändernden Anforderungen werden durch die Landesplanung in der Erstellung einer raumordnerischen Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Freistaates Sachsen stärker berücksichtigt. Das planerische Hauptinstrument ist der Landesentwicklungsplan, der 2013 fortgeschrieben worden ist. 

Landesentwicklungsplan 2013

Landesentwicklungsplan 2013

Eine wesentliche Neuerung des 2013 fortgeschriebenen Landesentwicklungsplans (LEP) ist die stärkere Einbeziehung einer Raumordnungsstrategie zum Klimawandel. So enthält der LEP eine Vielzahl klimarelevanter Festlegungen z.B. zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Minimierung bioklimatischer Belastungen oder zur Sicherung der Wasserversorgung. Ergänzend wurde mit der Aufstellung des LEP 2013 auch ein Klimacheck durchgeführt. Dieser prüft die Berücksichtigung von Klimafolgen und die Beförderung von Anpassungsmaßnahmen durch die Festlegungen im Landesentwicklungsplan.

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