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Europa / Internationales

Der Klimawandel wirkt sich weltweit auf Mensch und Gesellschaft, das Wirtschaftsleben und die Umwelt aus. Jeder Staat ist gefordert, sich mit den regionalen Klimafolgen und relevanten Anpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Gleichzeitig können nur gemeinsame und ambitionierte Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft den Ausstoß an Treibhausgasen deutlich und nachhaltig senken.

Völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasen wurden erstmals im Jahr 1997 mit dem Kyoto-Protokoll festgelegt. Die Zielwerte für den Zeitraum 2008-2012 wurden durch die teilnehmenden Staaten (nur Industrieländer) erreicht. Die zweite Verpflichtungsperiode läuft 2020 aus.

Erstmals weltweit völkerrechtsverbindlich getroffene Vereinbarungen sind mit dem Übereinkommen von Paris vom Dezember 2015 am 4. November 2016 in Kraft getreten. Die Festlegung der Umsetzungsmechanismen erfolgt in den jährlichen UN-Klimakonferenzen seit 2016. Grundsätzliche Ziele des Übereinkommens sind:

  • Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten, möglichst auf 1,5 °C zur deutlichen Verminderung von Risiken und Folgen des Klimawandels
  • Überschreiten des Peaks der Treibhausgasemissionen so bald wie möglich
  • Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Treibhausgasemissionen und dem Treibhausgasabbau durch Senken in der zweiten Hälfte dieses Jahrhundert
  • Erhöhung der Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) haben sich die Mitgliedstaaten gemeinsame klimapolitische Rahmensetzungen und quantitative Minderungsziele definiert. Das „Klima- und Energiepaket 2020“ sowie der „Rahmen für die Klimapolitik bis 2030“ zielen jeweils auf die Senkung der Treibhausgasemissionen (siehe Abbildung), den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz: 

 

2020

2030

Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990

20 %

mind. 40 %

Anteil erneuerbarer Energiequellen

20 %

mind. 32 %

Steigerung der Energieeffizienz

20 %

mind. 32,5 %

Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen der EU dann um 60 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken.

Die maßgeblichen Umsetzungsinstrumente auf europäischer Ebene sind der EU-Emissionshandel (EU-ETS) sowie die Lastenteilungsentscheidung (ESD). Der EU-ETS legt jährlich sinkende Emissionsobergrenzen für energieintensive Unternehmen in Industrie und Energiewirtschaft fest und wirkt somit unmittelbar auch für sächsische Anlagen. In der Lastenteilungsentscheidung sind nationale Ziele für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels (insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) festgeschrieben. Deutschland hat sich zu einer Treibhausgasminderung von 14 Prozent bis 2020 bzw. von 38 Prozent bis 2030 jeweils gegenüber 2005 verpflichtet.

Die Europäische Kommission hat 2013 zudem eine Anpassungsstrategie verabschiedet. Diese zielt darauf,

  • die Mitgliedstaaten bei der Erstellung und Umsetzung eigener Anpassungsstrategien zu unterstützen,
  • die Verankerung von Klimaanpassung in allen Politikfeldern der EU (z.B. Landwirtschaft) sowie

Wissen bereitzustellen und Wissenslücken zu identifizieren.

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