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Klimarisiken für Unternehmen

Was sind Klimarisiken?

© plant values

Betrachtet werden klimabedingte Risiken, die von außen auf Unternehmen und deren Wertschöpfungskette wirken (Outside-In-Perspektive). Diese Risiken werden kurz unter dem Begriff der Klimarisiken oder lang unter Risiken der Klimawandelanpassung zusammengefasst.

Im nachfolgenden werden zwei Risikoarten unterschieden, so wie sie im EU-Leitfaden zur klimabezogenen Berichterstattung und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Transparenz von Klimarisiken Anwendung finden. Es handelt sich dabei um physische und transitorische Klimarisiken. Physische Risiken werden in den Ausprägungen akut und chronisch unterschieden und fassen alle Risiken und negativen Folgen durch klimatische Veränderungen zusammen. Transitorische Risiken werden in den Ausprägungen Technologie-, Markt(preis)-, Regulatorik- und Reputationsrisiken unterschieden. Sie fassen alle Risiken im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen, 1,5-Grad-konformen Wirtschaft zusammen.

Physische Klimarisiken für Unternehmen

Als akute, physische Klimarisiken gelten die zunehmenden Wahrscheinlichkeiten klimawandelbedingter Extremwetterereignisse und deren Folgen.

Beispiele sind:

  • Starkregen oder Hochwasser und deren Folgen für die Wasserversorgung oder die Lieferketten
  • Hagelereignisse deren Folgen für die Energieerzeugung mit Photovoltaikanlagen
  • Sturmereignisse und deren Folgen für die überirdische Netzinfrastruktur

Als chronische, physische Klimarisiken gelten grundlegende und langanhaltende Veränderungen klimatischer Bedingungen und deren Folgen.

Beispiele sind:

  • Steigende Durchschnittstemperaturen und deren Folgen für die Mitarbeitenden
  • Zunehmend instabilere Windbedingungen und deren Folgen für die Energieerzeugung mit Windkraftanlagen
  • Sich verändernde Niederschlagsmuster und deren Folgen für die Wasserversorgung

 

Transitorische Klimarisiken für Unternehmen

Als technologische Klimarisiken gelten Risiken auf Grund des technologischen Wandels hin zu einer emissionsärmeren Wirtschaft.

Beispiele sind:

  • Mehrkosten für den Übergang zu emissionsärmeren Technologien
  • Risiko von Stranded Assets – Investitionen, welche noch vor Erreichen der wirtschaftlichen Amortisation durch emissionsärmere Technologien ausgetauscht werden müssen bzw. in einer emissionsärmeren Wirtschaft keinen Nutzen haben
  • Substitution eigener Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Alternativen

Als klimabedingte Markt(preis)risiken werden Risiken verstanden, welche aus Veränderungen von Angebot und/oder Nachfrage sowie sich verändernden Marktpreisen resultieren.

Beispiele sind:

  • Klimawandelbedingte Verschiebung der Nachfrage hin zu emissionsärmeren Technologie mit der Folge von Marktpreisansteigen
  • Steigende oder volatiler Rohstoffkosten, wegen Nachfrageverschiebungen oder klimabedingten Angebotsveränderungen
  • Unsicherheiten bei den Marktpreisentwicklungen für nicht-emissionsarme Produkte und Dienstleistungen

Als regulatorische, politische und/oder rechtliche Klimarisiken werden Risiken verstanden, welche primär auf Grund von politischen Maßnahmen zur Steuerung des Übergangs in eine emissionsärmere Wirtschaft entstehen.

Beispiele sind:

  • Kostenrisiken aus steigenden CO2-Bepreisungen oder der Ausweitung der Bemessungsgrundlage (bspw. auf andere Treibhausgase)
  • Erhöhung von Kapitalkosten (Zinsen) und/oder Verringerung des Kapitalangebotes von Geldgebern, durch gezielte Regulierung gegen nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbare Investitionen (bspw. mit Hilfe der EU Taxonomie)
  • Erhöhtes Klagerisiko durch gesetzliche Änderungen zur einfacheren, zivilrechtlichen Klage gegen Verursacher von Treibhausgasen

Als klimabedingte Reputationsrisiken werden Risiken verstanden, welche aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung des Unternehmens und dessen Beitrag für den Klimaschutz resultieren.

Beispiele sind:

  • Nachfrageeinbruch auf Grund steigender Konsumentensensibilitäten
  • Negative Aufmerksamkeit und erhöhter Druck durch spezielle Stakeholder, wie bspw. Stadträte
  • Reputationsschaden auf Grund negativer Berichterstattungen zur klimabezogenen Leistung des Unternehmens und in Folge eine Schädigung des Firmenwertes

 

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