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Treibhausgase

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Treibhausgas-Emissionen in Sachsen
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Anteile der Treibhausgase am Gesamtausstoß in Sachsen 2019

In Sachsen wird der Gesamtausstoß von Treibhausgasen von Kohlenstoffdioxid dominiert (93 Prozent). Methan und Lachgas machen nur einen geringen Anteil aus.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Anteile der Verursacher am Treibhausgasausstoß in Sachsen im Jahr 2019

Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen 2019 in Sachsen sind mit 57 Prozent die Großfeuerungsanlagen, gefolgt vom Verkehr mit 17 Prozent und den Kleinfeuerungsanlagen mit 13 Prozent.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Anteile der Verursacher der drei Treibhausgase Kohlenstoffdioxid, Methan und Lachgas am Ausstoß in Sachsen 2019

Hauptverursacher der Kohlenstoffdioxidemissionen 2019 in Sachsen sind mit 62 Prozent die Großfeuerungsanlagen. Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemissionen ist mit 55 bzw. 75 Prozent die Landwirtschaft.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Sachsen

Seit 1990 reduzierten sich die Emissionen von Treibhausgasen in Sachsen um die Hälfte.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Entwicklung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Sachsen

Die Kohlenstoffdioxidemissionen reduzierten sich in Sachsen seit 1990 bis 2019 um 54 Prozent.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Entwicklung der Methan-Emissionen in Sachsen

Die Methanemissionen reduzierten sich in Sachsen seit 1990 bis 2019 um 72 Prozent.
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(© Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Entwicklung der Lachgas-Emissionen in Sachsen

Die Kohlenstoffdioxidemissionen reduzierten sich in Sachsen seit 1990 bis 2019 um 45 Prozent.

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Mit Beginn der Industrialisierung hat die Konzentration der Treibhausgase (THG) in der Atmosphäre immer mehr zugenommen. Dadurch wird der natürliche Treibhauseffekt verstärkt, die durchschnittliche Temperatur auf der Erde steigt. Dieser anthropogene – vom Menschen verursachte – Treibhauseffekt gilt als wesentliche Ursache des Klimawandels.

Vor allem der Anteil an Kohlenstoffdioxid (CO2) ist stark gestiegen. Das Gas wird vorrangig bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe freigesetzt. Aber auch die Menge an Methan (CH4) und Lachgas (N2O), die insbesondere durch landwirtschaftliche Tätigkeiten entsteht, hat zugenommen. Nicht zuletzt gelangen mit den fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) neue, künstlich erzeugte Treibhausgase in die Atmosphäre.

Atmosphärische Treibhausgas-Konzentrationen (Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Umweltbundesamtes.)

Treibhausgas-Ausstoß in Sachsen:

In Sachsen wird der Gesamtausstoß von Treibhausgasen von CO2 dominiert (94 Prozent). Methan und Lachgas machen nur einen geringen Anteil aus. Die Entwicklung der CO2-Emissionen ist stark an den Energiesektor gebunden. Hauptverursacher in Sachsen sind die Großfeuerungsanlagen, insbesondere die Stromerzeugung aus Braunkohle. Allein die beiden Braunkohlekraftwerke Boxberg und Lippendorf tragen zu mehr als der Hälfte der CO2-Emissionen in Sachsen bei.

Seit 1990 reduzierten sich die Emissionen von Treibhausgasen in Sachsen um die Hälfte. Dies ist vor allem auf die wirtschaftliche Umstrukturierung in Ostdeutschland während der 1990er-Jahre zurückzuführen. Wesentliche Ursachen waren die Stilllegung unrentabler und stark Umwelt verschmutzender Industrieanlagen bzw. der Neubau mit moderner Technik, die Umstellung auf umweltfreundlichere Energieträger sowie auch die Änderung landwirtschaftlicher Praktiken . In den letzten zwanzig Jahre sind jedoch kaum noch Minderungen erkennbar.

Im Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) werden die jährlichen Treibhausgas-Emissionen (CO2, CH4 und N2O) seit 1990 im Rahmen von Quellenbilanzen ermittelt. CH4 und N2O werden zur besseren Vergleichbarkeit entsprechend ihrem globalen Erwärmungspotenzial (GWP) in CO2-Äquivalente (CO2eq) umgerechnet; 1 kg CH4 entspricht 25 kg CO2, 1 kg N2O entspricht 298 kg CO2.

Die sächsischen Treibhausgas-Emissionen werden im LfULG mit folgenden Methoden ermittelt:

  • Übernahme der durch die zuständigen Behörden geprüften Angaben der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einer Emissionserklärungspflicht unterliegen
  • Übernahme von Daten, die zuverlässig durch andere Stellen sachsenspezifisch berechnet werden (z. B. von den Umweltzentren der Flughäfen oder auch Daten, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung berechnet werden)
  • eigene Berechnung des LfULG nach dem Prinzip: Emission = Aktivität × Emissionsfaktor

Für letztere Methode werden – sofern sie vorliegen - sachsenspezifische oder ansonsten deutschlandweit gültige Emissionsfaktoren verwendet. Die entsprechenden Aktivitätsdaten werden aus diversen Quellen jährlich fortgeschrieben.

Für die einzelnen Verursacher werden folgende Datengrundlagen verwendet.

Emissionserklärungspflichtige Anlagen

Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV = Emissionserklärungsverordnung) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen zu erklären.

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind solche Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder zu belästigen. Die einzelnen Anlagen sind im Anhang 1 zur 4. BImSchV aufgelistet. Erklärungspflichtig sind die Betreiber dieser genehmigungsbedürftigen Anlagen, mit Ausnahme der Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind.

Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre (nächstes Erklärungsjahr: 2020) bei der zuständigen Behörde abzugeben. Der Anlagenbetreiber kann die Emissionen durch Messungen, Berechnungen oder Schätzungen ermitteln. Gemäß § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden, wenn von der Anlage nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen.

Die durch die zuständigen Behörden geprüften Daten der Betreiber aller emissionserklärungspflichtigen Anlagen werden in das Emissionskataster Sachsen übernommen.

Großfeuerungsanlagen (GFA)

Großfeuerungsanlagen (GFA) fallen auch unter die „Emissionserklärungspflichtigen Anlagen“, unterliegen darüber hinaus jedoch noch weiteren Berichtspflichten. Sie werden wegen ihrer besonderen Bedeutung im Emissionskataster extra ausgewiesen.

Es sind Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinen- und Gasmotoranlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe.

Gemäß der 13. bzw. 17. BImSchV haben die Anlagenbetreiber neben der Emissionserklärung nach der 11. BImSchV auch jährlich für jede einzelne Anlage den Brennstoffeinsatz zu berichten.

Aus den Betreiberangaben zum Brennstoffeinsatz erfolgt die Berechnung der Emissionen. Die Berechnungsergebnisse werden nach Vergleich mit den Angaben in den Emissionserklärungen und dem Europäischem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR = European Pollutant Release and Transfer Register) auch für die Jahre, in denen Emissionserklärungen vorliegen, verwendet., R 44 ca. im Juni des Folgejahres bezogen werden. Die Daten können genutzt werden, um für die Jahre ohne Emissionserklärung einen Eindruck von der Emissionsentwicklung zu gewinnen.

Kleinfeuerungsanlagen (KFA)

Unter Kleinfeuerungsanlagen versteht man die Feuerungsanlagen, die nicht unter den Geltungsbereich des Anhangs der 4. BImSchV fallen (nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen). Es handelt sich dabei sowohl um Einzelraumfeuerungsanlagen als auch um zentrale Heizungsanlagen für den Einsatz von Öl, Gas und Festbrennstoffen. Einzelraumfeuerungsanlagen sind oft als Zusatzheizung zu zentralen Öl- und Gasheizungen aufgestellt. Diese Anlagen unterliegen der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).

Bis 2014:

Die Emissionen wurden aus den vom Statistischen Landesamt Sachsen erhobenen Daten zum Energieverbrauch der privaten Haushalte und der Kleinverbraucher im Sektor „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher“ für die unterschiedlichen Energieträger berechnet. Ab 2007 wurde der Einsatz von Holz aus einer Erhebung im Auftrag des LfULG aus den Jahren 2008/2009 abgeschätzt.

Ab 2015:

2015 erfolgte erstmals die Erfassung des aktuellen, räumlich aufgelösten (PLZ) Anlagenbestandes an KFA für ganz Sachsen, einschließlich wichtiger Parameter wie Feuerstättenart, Brennstoffart, Leistung und Baujahr durch Befragungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF). Diese führen entsprechend Schornsteinfeger-Handwerksgesetz für ihren Kehrbezirk ein elektronisches Kehrbuch, in das alle erforderlichen Daten zu den KFA einzupflegen sind. Weitere Befragungen sind in regelmäßigen Abständen geplant.

Die für die Berechnung notwendigen Emissionsfaktoren und Jahresvollbenutzungsstunden wurden über Literaturrecherchen ermittelt. Der Endenergieverbrauch ergibt sich aus dem Produkt der ausgewiesenen Nennwärmeleistung je Anlage und den spezifischen Jahresvollbenutzungsstunden je Anlagenart bzw. -gruppe. Eine Annäherung an die Daten aus der Energiebilanz des StLA über Korrekturfaktoren wurde probehalber durchgeführt (Siehe hier). Allerdings weisen auch die Daten des StLA insbesondere bei festen Brennstoffen methodisch bedingt größere Unsicherheiten auf (geschätzter Verbrauch für Deutschland wird auf die Länder verteilt). 

Verkehr

Dieser Sektor umfasst die Verkehrsträger Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie die Binnenschifffahrt. Auch der landwirtschaftliche Verkehr ist hier zugeordnet. Letzterer wird aus dem geschätzten Dieselverbrauch der landwirtschaftlichen Maschinen ermittelt.

Die Berechnungen der motorbedingten Emissionen – insbesondere des Verkehrsträgers Straße - erfolgt auf Grundlage sehr detaillierter Fortschreibungsdaten zu Fahrleistungen bzw. Kraftstoffverbrauch, Motorisierungen und Schadstoffklassen. Die Daten zum sächsischen Kraftfahrzeugbestand werden den Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes entnommen. Es werden durchschnittliche Fahrleistungen für Deutschland verwendet (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die verwendeten Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr entstammen dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs.

Die Emissionen des Luftverkehrs werden von den Umweltzentren der beiden großen sächsischen Flughäfen übernommen bzw. für die Flugplätze vom LfULG aus der Anzahl der Flugbewegungen berechnet.

Landwirtschaft

Im Rahmen der nationalen Emissionsberichterstattung zur Landwirtschaft für die Klimarahmenkonvention wurde vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) mit der Durchführung beauftragt. Die landwirtschaftlichen Emissionen werden beim TI detailliert für jedes Bundesland berechnet und können somit direkt in das sächsische Emissionskataster übernommen werden. Die Anforderungen an die Erstellung von Emissionsinventaren sowie die Emissionsberichterstattung werden in Handreichungen innerhalb des Genfer Luftreinhalteabkommens (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution – CLRTAP, 2005) im Emission Inventory Guidebook (EMEP/EEA, 2009), innerhalb der Klimarahmenkonvention (UNFCCC, 2005) in IPCC Guidelines und Good Practice Guidance (IPCC, 1996, 2000) sowie in IPCC (2006) dargestellt. Entsprechend diesen Vorgaben werden als Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft nur die Emissionen aus den bewirtschafteten Nutzflächen und der Tierhaltung selbst und die unmittelbar auf sie zurückzuführenden indirekten Emissionen als Emissionen aus der Landwirtschaft bezeichnet.

Sonstige

Eine jährliche Abschätzung der Emissionen erfolgt auch für folgende weitere Verursacher:

  • Deponien und Altablagerungen (Gasprognosemodell in Anlehnung an das Modell aus der VDI 3790 Blatt 2)
  • Abwasserbehandlung (über Einwohnerwerte für häusliches Abwasser)
  • Kompostierung (über die Mengen kompostierter organischer Abfälle und Klärschlämme)
  • Erdgasverbrauch (über den Primärenergieverbrauch an Erdgas aus der Energiebilanzierung des Statistischen Landesamtes Sachsen)
  • Braunkohleförderung (über die geförderten Mengen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier)

Das Statistische Landesamt Sachsen (StLA) erhebt ebenfalls jährlich energiebedingte CO2-Emissionen für Sachsen im Rahmen der Energiebilanzierung. Die Erstellung der CO2-Bilanzen wird gemäß den methodischen Vorgaben des Länderarbeitskreises Energiebilanzen vorgenommen.

Während das LfULG jährlich eine Quellenbilanz erstellt, werden durch das StLA sowohl Quellen- als auch Verursacherbilanzen zur Verfügung gestellt. Mehr dazu finden Sie hier.

 Aufgrund der unterschiedlichen Methodik und Berichtskreise (StLA: bei Industrie und Gewerbe z. B. nur Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten) unterscheiden sich die von StLA und LfULG berechneten CO2-Emissionen. Das StLA und das LfULG stehen seit mehreren Jahren in Kontakt, um die Abweichungen der CO2-Emissionen möglichst gering zu halten, wo dies methodisch und rechtlich möglich ist bzw. die Differenzen zu erklären, wo sie systembedingt vorhanden sein müssen.

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