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Finanzielle Unterstützung

Bitte beachten Sie:

Mittelauszahlungen erfolgen ausschließlich auf Schul-Girokonten, Konten von Fördervereinen oder der Schulträger. Auszahlungen auf Konten von Privatpersonen (auch Schulleitung) sind nicht zugelassen.

Verwendungsmöglichkeiten:

  • Lehr- und Lernmittel
  • Fahrt- und Übernachtungskosten entsprechend Sächsischem Reiskostengesetz (z.B. Exkursionen) 
  • Verbrauchsmaterial
  • Honorare für Externe (z. B. Dozenten/innen, Workshopleiter/innen)
  • Miet- und Betriebskosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Gelder dürfen ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen des Klimaschulprozesses verwendet werden.

Wie erhalten Sie die Gelder:

  • Die Auszahlung erfolgt erstmalig nach der Ernennung zur Klimaschule.
  • Anschließend erfolgt die Auszahlung jährlich solange Ihre Schule den Titel »Klimaschule« trägt.
  • Nicht verausgabte Mittel können von den Schulen angespart und in den Folgejahren genutzt werden.
  • Der Nachweis der Verwendung der Mittel erfolgt im Rahmen der Rezertifizierung. Er ist in Form einer tabellarischen Belegliste, mindestens gegliedert nach Haushaltsjahr und Projekt als Anlage zur Rezertifizierung vorzulegen. Es gilt die übliche Frist zur Aufbewahrung der Belege.
  • Nach Ablauf von fünf Jahren sind nicht verwendete Mittel an die Projektleitung zurückzuzahlen.

Haben Sie hier Bedarf, stellen Sie einen Antrag beim LfULG. Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

  • elektronisch (bevorzugt):   klimaschulen.lfulg@smekul.sachsen.de   
    oder
  • postalisch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie | Fachzentrum Klima | Pillnitzer Platz 3 | 01326 Dresden-Pillnitz
    • Die Projektmittel können auch für überjährige Projekte (vorzugsweise innerhalb eines Schuljahres) genutzt werden.
    • Der Nachweis der Verwendung der Mittel erfolgt im Rahmen des jährlichen Berichts zum Schuljahresende.
    • Nach Abschluss des Projekts sind nicht verwendete Mittel an die Projektleitung zurückzuzahlen.
    • Anträge für neue Projekte können erst nach erfolgreichem Abschluss des laufenden Projekts erfolgen.

Die Anträge werden von der AG Klimaschulen bewertet und von SMEKUL und SMK bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt anschließend durch das LfULG:

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